FLÜGELADJUTANT
Flügeladjutant: übersetzung
Flü|gel|ad|ju|tant 〈m. 16; Mil.〉 Stabsoffizier als Adjutant eines Befehlshabers
* * *
Flügeladjutant,
ursprünglich Offizier zur Befehlsübermittlung an die Flügel des Heeres, später Offizier »im persönlichen Dienst« regierender Fürsten.
* * *
Flü|gel|ad|ju|tant, der [urspr. = für die Befehlsübermittlung an die ↑Flügel (3 a) verantwortlicher Offizier] (veraltet): Adjutant eines [regierenden] Fürsten.