EINTRAGUNGSBEWILLIGUNG
Eintragungsbewilligung: übersetzung
Eintragungsbewilligung,
Grundbuchrecht: die Bewilligung einer Grundbucheintragung, die derjenige abgibt, dessen Recht von der Eintragung betroffen ist; ob die Eintragung vorgenommen werden kann, hängt u. a. davon ab, ob der Rechtsvorgang eintragungsfähig ist. Eintragungsfähig sind gesetzlich anerkannte Tatsachen (z. B. Einreden gegen eine Hypothek), Grundstücksrechte, Widersprüche gegen die Richtigkeit des Grundbuchs u. Ä.