DOPPELZÜNGIG
doppelzüngig: übersetzung
dop|pel|zün|gig ['dɔpl̩ts̮ʏŋɪç] <Adj.> (abwertend):
sich über bestimmte Dinge verschiedenen Personen gegenüber in unaufrichtiger Weise verschieden äußernd:
eine doppelzüngige Politik; sie ist doppelzüngig.
Syn.: ↑ falsch (abwertend), ↑ unaufrichtig, ↑ verlogen (abwertend).
* * *
dọp|pel|zün|gig 〈Adj.; fig.〉 falsch, je nach Bedarf anderes sprechend; →a.opportunistisch ● ein \doppelzüngiges Verhalten; sich \doppelzüngig gegenüber anderen zeigen
* * *
dọp|pel|zün|gig <Adj.> (abwertend):
sich mehreren Personen gegenüber über etw. unterschiedlich äußernd:
eine -e Politik, Aussage;
d. sein, reden.
* * *
dọp|pel|zün|gig <Adj.> (abwertend): sich über etw. mehreren Personen gegenüber in unaufrichtiger Weise unterschiedlich äußernd: eine -e Politik, Aussage; er ist d.; Er redet d., wenn er Migranten integrieren will, ihnen aber keine Gleichberechtigung geben will (Frankfurter Rundschau 14. 1. 99, 4).