ABSCHLÄGLICH
abschläglich: übersetzung
ạb|schläg|lich 〈Adj.; veraltet〉 als Vorauszahlung gedacht
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ạb|schläg|lich <Adj.> [zu ↑Abschlag (3)] (veraltet): als Abschlagszahlung [gedacht]: -e Zahlungen; ∙ Abschläglich ist der Sold entrichtet (Goethe, Faust II, 6045).