BONIFIKATION
Bonifikation: übersetzung
Bo|ni|fi|ka|ti|on 〈f. 20〉
1. Entschädigung, Vergütung
2. 〈bes. Kaufmannsspr.〉
2.1 Entschädigung für unbrauchbare Ware
2.2 Rückvergütung von Einfuhrzöllen u. Steuerrückerstattung bei Ausfuhrgeschäften
[<frz. bonification „Vergütung“]
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Bo|ni|fi|ka|ti|on, die; -, -en [zu lat. bonus = gut u. facere = machen] (Kaufmannsspr.):
[zusätzliche] Vergütung, Gutschrift.
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Bonifikation
[neulateinisch] die, -/-en,
1) Agrarwirtschaft: Neugewinnung landwirtschaftlich nutzbarer Böden, meist durch Entwässerung und Bodenverbesserung.
2) Wirtschaft: Entschädigung für fehler- oder schadhafte Teile einer Ware; Vergütung, z.B. für den Jahresumsatz v. a. im Großhandel (Umsatzbonifikation) oder Vermittlerprovision für die Unterbringung neu begebener Wertpapiere (Bankierbonifikation); letztere wird in der Regel nur gezahlt, wenn die Papiere innerhalb einer vereinbarten Sperrfrist nicht weiterverkauft werden. Es ist üblich, dass Banken an Großabnehmer einen Teil der Bonifikationen weitergeben.
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Bo|ni|fi|ka|ti|on, die; -, -en [zu lat. bonus = gut u. facere = machen] (Kaufmannsspr.): [zusätzliche] Vergütung, Gutschrift.