DOTATION
Dotation: übersetzung
Mitgift; Heiratsgut; Brautaussteuer; Heiratsausstattung; Aussteuer
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Do|ta|ti|on 〈f. 20; geh.〉 Schenkung, Zuwendung, bes. für öffentl. Einrichtungen od. (an Personen) für besondere Verdienste um den Staat [zu lat. dotare „aussteuern, ausstatten“]
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Do|ta|ti|on, die; -, -en [mlat. dotatio = Ausstattung, zu lat. dotare, ↑ dotieren] (bildungsspr.):
a) Schenkung, Zuwendung von Geld od. anderen Vermögenswerten;
b) (selten) Mitgift.
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Dotation
die, -/-en,
1) allgemein: planmäßige Ausstattung mit oder Zuweisung von Sach- oder Geldwerten.
2) Finanzwissenschaft: im Rahmen des Finanzausgleichs nicht zweckgebundene Zuweisung übergeordneter an nachgeordnete öffentliche Körperschaften, z.B. von den Ländern an die Gemeinden.
3) katholisches Kirchenrecht: die vermögensmäßige Ausstattung einer kirchlichen Stiftung, Anstalt oder Pfründe.
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Do|ta|ti|on, die; -, -en [mlat. dotatio = Ausstattung, zu lat. dotare, ↑dotieren] (bildungsspr.): a) Schenkung, Zuwendung von Geld od. anderen Vermögenswerten: Das Kloster hatte aber noch einen anderen Grund zur Dankbarkeit ... Durch Sellmanns regelmäßige D. war der Etat der Schwestern im Laufe von sieben Jahren so angestiegen, dass ... (Bieler, Mädchenkrieg 403); b) (selten) Mitgift.