AUSNAHMEGENEHMIGUNG
Ausnahmegenehmigung: übersetzung
Aus|nah|me|ge|neh|mi|gung 〈f. 20〉 ausnahmsweise erteilte Genehmigung
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Aus|nah|me|ge|neh|mi|gung, die:
Genehmigung, durch die für jmdn. od. etw. eine Sonderregelung getroffen wird:
eine A. haben, bekommen;
für etw. eine A. erteilen;
mit A.
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Aus|nah|me|ge|neh|mi|gung, die: Genehmigung, durch die für jmdn. oder etwas eine Sonderregelung getroffen wird: für etw. eine A. erteilen; eine A. haben, bekommen; mit A.