ERÖFFNUNGSBILANZ
Eröffnungsbilanz: übersetzung
Er|ọ̈ff|nungs|bi|lanz 〈f. 20〉 durch das HGB vorgeschriebene Bilanzaufstellung bei Aufnahme eines Geschäftsbetriebes
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Eröffnungsbilanz,
1) die Bilanz eines Kaufmanns zu Beginn seines Handelsgewerbes (z. B. Unternehmensgründung), auf welche die für die Jahresbilanz geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden sind (§ 242 HGB); 2) die Bilanz zu Beginn eines neuen Wirtschaftsjahres, deren Wertansätze mit denen der Schlussbilanz des vorhergehenden Wirtschaftsjahres übereinstimmen müssen (§ 252 HGB). - Eröffnungsbilanzen besonderer Art werden bei Währungsumstellungen erforderlich (DM-Eröffnungsbilanz).
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Er|ọ̈ff|nungs|bi|lanz, die (Wirtsch.): Bilanz eines Unternehmens bei der Gründung od. zu Beginn eines neuen Geschäftsjahres.