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AUSLANDSHANDELSKAMMER

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Auslandshandelskammer: übersetzung

Auslandshandelskammer,
 
Abkürzung AHK, freiwilliger Zusammenschluss von Privatpersonen, Unternehmen und Organisationen aus Deutschland und dem jeweiligen Partnerland zur Förderung des Handels. Die Auslandshandelskammern setzen sich satzungsgemäß für den Ausbau des Wirtschaftsverkehrs in beide Richtungen ein. Ihre Informations-, Beratungs- und Vermittlungsdienste umfassen nahezu den gesamten Bereich der Außenwirtschaft und stehen Mitgliedern und Nichtmitgliedern offen. Fachliche und organisatorische Betreuung der deutschen Auslandshandelskammern obliegt dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag.


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