BESATZUNGSMACHT
Besatzungsmacht: übersetzung
Be|sạt|zungs|macht 〈f. 7u〉 Staat, der eine Besatzung in einem fremden Staatsgebiet unterhält
* * *
Be|sạt|zungs|macht, die (Militär):
Staat, der eine ↑ Besatzung (2) auf fremdem Staatsgebiet unterhält.
* * *
Be|sạt|zungs|macht, die (Milit.): Staat, der eine ↑Besatzung (2) auf fremdem Staatsgebiet unterhält: Als die Regierung der DDR in Pankow ... etabliert wurde, hat keine der ehemaligen vier Besatzungsmächte Einspruch erhoben (Dönhoff, Ära 71).