Значение слова "DEUTSCHPOLNISCHER VERTRAG ÜBER GUTE NACHBARSCHAFT UND FREUNDSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT" найдено в 1 источнике

DEUTSCHPOLNISCHER VERTRAG ÜBER GUTE NACHBARSCHAFT UND FREUNDSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT

найдено в "Universal-Lexicon"

Deutsch-Pọlnischer Vertrag über gute Nachbarschaft und freundschaftliche Zusammenarbeit,
 
Deutsch-Pọlnischer Nachbarschaftsvertrag, den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. 11. 1990 ergänzendes Vertragswerk, unterzeichnet am 17. 6. 1991 in Bonn; dient - unter ausdrücklicher Bezugnahme auf den Deutsch-Französischen Vertrag (22. 1. 1963 - der Aussöhnung beider Nationen. Erstmals seit der 1945-48 vollzogenen Vertreibung der fast ausschließlich deutschen Bevölkerung in den nach dem Potsdamer Abkommen vom 2.8. 1945 unter - zunächst - polnischer Verwaltung gestellten Teilen des früheren deutschen Reichsgebietes östlich der Oder-Neiße-Linie, die in weiten Gebieten schon vor der Potsdamer Konferenz eingesetzt hatte, ist im Vertragswerk die Existenz einer deutschen Minderheit in Polen förmlich anerkannt (Polendeutsche). Entsprechend dem deutsch-französischen Vorbild wurde zugleich ein Vertrag über die Errichtung eines Deutsch-Polnischen Jugendwerkes (Abkürzung DPJW) geschlossen, welches am 1. 1. 1993 seine Arbeit aufnahm. Gleichzeitig wurde die Bildung eines bilateralen Umweltrates und einer gemeinsamen Regierungskommission für regionale und grenznahe Zusammenarbeit vereinbart. Die Verträge traten am 16. 1. 1992 in Kraft.


T: 33