ABBÜGELN
abbügeln: übersetzung
ạb|bü|geln <sw. V.; hat (ugs.):
[umstandslos] ablehnen, zurückweisen:
einen Antrag, eine Beschwerde, unzufriedene Kunden a.
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ạb|bü|geln <sw. V.; hat: 1. (Schneiderei) (ein fertig gestelltes Kleidungsstück) bügeln: Sakkos a. 2. (Ski) den Bügel des Skiliftes loslassen: nach 50 m a. 3. (ugs.) [umstandslos] ablehnen, zurückweisen: War der Referatsleiter diesmal so giftig ..., weil seine Präsidentin und die Spitze der Bundestagsverwaltung seine Warnungen ... abgebügelt hatten? (Focus 49, 1997, 50).