AUGENZEUGIN
Augenzeugin: übersetzung
Au|gen|zeu|ge ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gə], der; -n, -n,
Au|gen|zeu|gin ['au̮gn̩ts̮ɔy̮gɪn], die; -, -nen:
Person, die einen Vorfall o. Ä. mit angesehen hat [und den Hergang schildern kann]:
er wurde Augenzeuge dieses Unfalls; es gibt eine Augenzeugin für die Tat.
Syn.: ↑ Zeuge, ↑ Zeugin, ↑ Zuschauer, ↑ Zuschauerin.
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Au|gen|zeu|gin, die:
w. Form zu ↑ Augenzeuge.
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Au|gen|zeu|gin, die: w. Form zu ↑Augenzeuge.