AMTSHANDELN
amtshandeln: übersetzung
ạmts|han|deln <sw. V.; hat (österr.):
in amtlicher Eigenschaft vorgehen:
der Gendarm hat auf höheren Befehl amtsgehandelt.
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ạmts|han|deln <sw. V.; hat (österr.): in amtlicher Eigenschaft vorgehen: der Gendarm hat auf höheren Befehl amtsgehandelt.