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BERLIN: TRANSITABKOMMEN

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Berlin: Transitabkommen
 
Den deutschen Stellen in Ost und West war die Detailausführung der im Viermächteabkommen über Berlin festgelegten Regelungen übertragen worden. Seit März 1971 liefen Gespräche zwischen dem Berliner Senat und der DDR-Regierung über eine umfangreiche Regelung des Reise- und Besucherverkehrs von West-Berlin nach Ost-Berlin und in die DDR, die am 20. Dezember 1971 zum Abschluss gebracht werden konnte. Gleichzeitig verhandelten Egon Bahr, Staatssekretär im Bundeskanzleramt, und der DDR-Staatssekretär Michael Kohl über ein Transitabkommen, das den Verkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin regeln sollte; es wurde am 17. Dezember 1971 in Bonn unterzeichnet. Beide Abkommen traten als Ergänzungen zum Viermächteabkommen zusammen mit diesem am 3. Juni 1972 in Kraft.
 
Die Menschen in beiden deutschen Staaten und besonders auch die Berliner haben nach dem Abschluss dieser Vereinbarungen die deutlichen Verbesserungen dankbar empfunden und entsprechend genutzt. Die Zahl der Westdeutschen und West-Berliner, die Besuche in Ost-Berlin und in der DDR vornahmen, stieg ab 1972 sprunghaft an.


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