BEZUGSCHEIN
Bezugschein: übersetzung
Be|zug|schein 〈m. 1; bes. in u. nach dem 2. Weltkrieg〉 = Bezugsschein
* * *
Be|zug|schein:
↑ Bezugsschein.
* * *
Be|zugs|schein, Bezugschein, der: Bescheinigung, die zum Kauf bewirtschafteter Waren berechtigt: bei der Ausgabestelle für Kleiderkarten gab es -e für Trauerkleidung (Grass, Hundejahre 339); etw. auf, durch B. bekommen.
————————
Be|zug|schein: ↑Bezugsschein.