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BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND: MISSTRAUENSVOTUM GEGEN WILLY BRANDT

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Bundesrepublik Deutschland: Misstrauensvotum gegen Willy Brandt
 
Die CDU/CSU vermochte die ihr durch die Bildung der sozialliberalen Koalition nach der Bundestagswahl vom 28. September 1969 zugewiesene Rolle der Opposition nach 20-jähriger Regierungszeit nur schwer zu akzeptieren; sie war nicht in der Lage, den Machtverlust als einen ganz normalen Vorgang in einem funktionierenden parlamentarisch-demokratischen Staatswesen anzuerkennen. Sie setzte alles daran, die Regierungsmacht zurückzugewinnen.
 
Die neue Ostpolitik der sozialliberalen Koalition war das Feld, auf dem die jetzige Opposition zum Sturm auf die Regierung ansetzte und wo die kontroversen Grundeinstellungen mit größter Heftigkeit aufeinander prallten. Dabei war es das von Anfang an angestrebte, kaum verhüllte Ziel der Opposition, die nur schwache parlamentarische Mehrheit der Regierungskoalition (254 : 242 Stimmen) zum Einsturz zu bringen. Das schien zu gelingen, nachdem bereits im Oktober 1970 drei Abgeordnete des konservativen Flügels der FDP, darunter der frühere FDP-Vorsitzende Erich Mende, im Januar 1972 der SPD-Abgeordnete Hupka, Vorsitzender der Landsmannschaft Schlesien, und am 23. April 1972 der FDP-Abgeordnete Helms jeweils unter Beibehaltung ihrer Mandate zur CDU/CSU gewechselt hatten.
 
Da zudem in den letzten Landtagswahlen die SPD meist Stimmenverluste hinnehmen musste, während die CDU zum Teil deutliche Stimmengewinne erzielte - in Baden-Württemberg erreichte sie am 23.April 1972 die absolute Mehrheit -, glaubte die Bundestagsfraktion der CDU/CSU, das im Grundgesetz vorgesehene konstruktive Misstrauensvotum gegen Bundeskanzler Brandt beantragen zu können. Sie argumentierte, dass die Bundesregierung für ihre Politik keine Mehrheit mehr im Lande besitze. Der Bundestag wurde aufgefordert, den Vorsitzenden der CDU/CSUBundestagsfraktion Rainer Barzel zum neuen Bundeskanzler zu wählen und den Bundespräsidenten zu ersuchen, Bundeskanzler Willy Brandt zu entlassen. Die Opposition glaubte sich ihrer Sache sicher zu sein, weil sie mit weiteren Stimmen aus der Koalition in der geheimen Abstimmung rechnete. Da die Abstimmung am 27. April 1972 für Barzel jedoch nur 247 Stimmen statt der notwendigen 249 ergab, war das konstruktive Misstrauensvotum gescheitert.
 
Dieser im Grundgesetz vorgesehene Vorgang des konstruktiven Misstrauensvotums ist bei einem Teil der Bevölkerung auf Ablehnung gestoßen, weil damit das Ergebnis der Bundestagswahl vom September 1969 revidiert worden wäre, ohne dass die Wähler sich dazu hätten äußern können. Gegen das Misstrauensvotum fanden in vielen Städten Demonstrationen und Arbeitsniederlegungen statt. Weil aber auch die Regierung keine Mehrheit im Bundestag mehr hatte (»parlamentarisches Patt«), stellte Bundeskanzler Brandt am 20. September 1972 die Vertrauensfrage mit der Absicht, nach dem einkalkulierten Scheitern der Vertrauensabstimmung die Auflösung des Bundestages und Neuwahlen zu erreichen. In diesen Neuwahlen zum Bundestag vom 19. November 1972 erzielten beide Regierungsparteien deutliche Stimmengewinne; die SPD wurde erstmals stärkste Bundestagsfraktion. So konnte die Regierungskoalition aus SPD und FDP nun mit einer klaren Mehrheit von 271 Abgeordneten (CDU/CSU 225 Abgeordnete) gestärkt ihre Arbeit fortsetzen.


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