EHRVERLUST
Ehrverlust: übersetzung
Ehr|ver|lust 〈m. 1; unz.〉
1. 〈kurz für〉 Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte
2. 〈allg.〉 Minderung des Ansehens, der Achtung
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Ehr|ver|lust, der <o. Pl.> (Rechtsspr.): Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte: er wurde zu 20 Jahren Freiheitsstrafe und 12 Jahren E. verurteilt.