DE LEGE FERENDA
de lege ferenda: übersetzung
de lege ferẹnda
[lateinisch »nach zu erlassendem Gesetz«], vom rechtspolitischen Standpunkt aus, im Unterschied zum geltenden Recht, de lege lata [lateinisch »nach erlassenem Gesetz«]. Mit der Formel de l. f. wird zum Ausdruck gebracht, dass eine gesetzliche Regelung, die rechtspolitisch nicht überzeugt, dennoch gültig bleibt; Diskussionen um eine Änderung dieser Regelung erfolgen »de l. f.«, also mit Blick auf die Zukunft.
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de le|ge fe|rẹn|da [lat. = von dem zu erlassenden Gesetz] (bildungsspr.): vom Standpunkt des künftigen Gesetzes, des künftigen Rechtszustandes aus; im Hinblick auf das künftige Gesetz: Nicht zuletzt sei ein Rückzug auf die “allerdings unzutreffende„ Ansicht, de lege lata sei die überörtliche Sozietät in Deutschland nun einmal unzulässig, d. l. f. könne ja eine andere Weichenstellung vorgenommen werden, wenig hilfreich (Handelsblatt 3. 11. 89, 9).