ELEKTROCHEMISCHES ÄQUIVALENT
elektrochemisches Äquivalent: übersetzung
e|lẹk|t|ro|che|mi|sches Ä|qui|va|lẹnt:
1) Bez. für diejenige Elektrizitätsmenge, die zur elektrolytischen Abscheidung einer Äquivalent-Stoffmenge (↑ Äquivalent) eines Elektrolyten benötigt wird (↑ Faraday-Konstante)
2) Bez. für die Stoffportion (in g) eines Elektrolyten, die an der Elektrode durch 1 C (↑ Coulomb) abgeschieden wird.
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elektrochemisches Äquivalẹnt,
gibt die Masse eines Stoffes an, die bei der Elektrolyse bei einem Ladungstransport von 1 C an einer der Elektroden abgeschieden wird. (faradaysche Gesetze)