ABWERBEN
abwerben: übersetzung
verleiden; abspenstig machen (umgangssprachlich); ausspannen (umgangssprachlich)
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ab|wer|ben ['apvɛrbn̩], wirbt ab, warb ab, abgeworben <
tr.; hat:
durch entsprechende Angebote o. Ä. jmdn. dazu bringen, seine Stelle bei einer Firma, in einer Mannschaft zu verlassen, um zu der überzuwechseln, die das Angebot gemacht hat:
Arbeitskräfte abwerben.
Syn.: ↑ ausspannen (ugs.).
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ạb||wer|ben 〈V.tr. 279; hat〉
1. Kunden \abwerben werbend abspenstig machen
2. Arbeitskräfte \abwerben zum Verlassen ihres Arbeitgebers bewegen u. selbst in Dienst nehmen
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ạb|wer|ben <st. V.; hat (bes. Wirtsch.):
jmdn. einer Firma, Mannschaft o. Ä. durch Unterbreitung eines guten Angebots abspenstig machen, um ihn für die eigene zu gewinnen:
Arbeitskräfte a.
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ạb|wer|ben <st. V.; hat (bes. Wirtsch.): jmdn. einer Firma, Mannschaft o. Ä. durch Unterbreitung eines guten Angebots abspenstig machen, um ihn für die eigene zu gewinnen: Arbeitskräfte a.; die Zimmerfrau aus unserem Hotel, ... die wir abgeworben hatten (Perrin, Frauen 64).