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BUNDESMINISTERIUM

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Bundesministerium: übersetzung

Bun|des|mi|nis|te|ri|um ['bʊndəsminɪste:ri̯ʊm], das; -s, Bundesministerien ['bʊndəsminɪste:ri̯ən]:
oberste, für einen bestimmten Geschäftsbereich des Bundesstaates (1) zuständige Verwaltungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland und in Österreich.

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Bụn|des|mi|nis|te|ri|um , das:
oberste, für einen bestimmten Geschäftsbereich des Bundesstaats zuständige Verwaltungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland u. in Österreich.

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Bundesministerium,
 
die oberste Verwaltungsbehörde eines Bundesstaates für einen bestimmten sachlichen Zuständigkeitsbereich.
 
 Deutschland
 
In Deutschland wird das Bundesministerium von einem Bundesminister geleitet; die Bundesminister bilden zusammen mit dem Bundeskanzler die Bundesregierung. An der Spitze des Ministerialapparats steht in der Regel ein beamteter Staatssekretär, gelegentlich auch mehrere. Ein Bundesministerium ist in Abteilungen und zum Teil Unterabteilungen gegliedert, diese wiederum in Referate. Die Zahl der Bundesministerien ist verfassungsmäßig nicht festgelegt; sie wird von der Bundesregierung nach den jeweiligen Bedürfnissen im Rahmen des Bundeshaushaltsplans bestimmt. Gegenwärtig 2001 (Koalition von SPD und Bündnis 90/Die Grünen) bestehen 14 Bundesministerien, denen in der Regel mehrere Bundesämter (Übersicht) nachgeordnet sind:
 
Bundesministerium des Auswärtigen, Auswärtiges Amt.
 
Das Bundesministerium des Innern ist für diejenigen Angelegenheiten der Innenpolitik und Verwaltung zuständig, die nicht besonderen Ministerien zugeordnet sind.In ihm werden v. a. folgende Fragen bearbeitet: Verfassungs- und sonstiges Staatsrecht, allgemeine Verwaltung, öffentliche Sicherheit (Verfassungsschutz, Grenzschutz, Schengener Abkommen, ziviler Bevölkerungsschutz u. a.), Sportförderung, die Rechtsverhältnisse der Beamten und sonstigen öffentlichen Bediensteten. Zum Geschäftsbereich gehören zahlreiche Bundesoberbehörden.
 
Das Bundesministerium der Justiz, die oberste Justizverwaltungsbehörde, bereitet die justizbezogenen Bundesgesetze vor und überprüft Gesetzesentwürfe aller Ministerien, übt die Bundesjustizverwaltung aus und führt die Dienstaufsicht über die Bundesjustizbeamten und -behörden, ist zuständig für die im Zusammenhang mit der Wiedervereinigung Deutschlands entstandenen Aufgaben der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung. Zum Geschäftsbereich gehören u. a.: Bundesgerichtshof und Bundesanwaltschaft, Bundesverwaltungsgericht, Bundesfinanzhof, Bundespatentgericht, das Deutsche Patentamt.
 
Dem Bundesministerium der Finanzen obliegen besonders der Entwurf des Bundeshaushaltsplans und die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden des Bundes, die Vorbereitung der Steuergesetzgebung und die Bestimmung der Währungs-, Geld- und Kreditpolitik, Teile der Europapolitik. Nachgeordnet sind Oberbehörden (z. B. Bundeswertpapierverwaltung), Mittelbehörden (z. B. bisher Oberfinanzdirektionen) und Unterbehörden (z. B. Hauptzollämter). Das GG verleiht dem Bundesfinanzministeren einige besondere Befugnisse (z. B. bei Haushaltsüberschreitungen). Unter der Fach- und Rechtsaufsicht des Bundesministers der Finanzen arbeitete die Treuhandanstalt.
 
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist für die allgemeine Wirtschaftspolitik, EU-Mittelstands- und EU-Forschungspolitik, Agrar-, Industrie- und Energiepolitik, EG-Binnenmarkt, den Handel, das Handwerk und die gewerbliche Wirtschaft, die Grundstoffindustrie, die Wettbewerbspolitik und die Außenwirtschaft zuständig.
 
Das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft ist für den Verbraucherschutz, die Verbraucherpolitik, die Agrarpolitik, für Fragen der landwirtschaftlichen Erzeugung und Bodenverbesserung, der Ernährungs-, Forst- und Holzwirtschaft, der Fischerei, des Veterinärwesens und des Jagdwesens zuständig; nachgeordnet ist u. a. das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin.
 
Das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung ist für Arbeitsförderung und Beschäftigungspolitik (besonders Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung), Rentenversicherung, Kriegsopferversorgung, Sozialrecht und Sozialhilfe, Arbeitsrecht, Betriebsverfassungsrecht und Arbeitsschutz verantwortlich. Zum Geschäftsbereich gehören u. a. Bundesarbeits- und Bundessozialgericht und Bundesversicherungsamt.
 
Das Bundesministerium der Verteidigung ist die oberste Verwaltungsbehörde der Bundeswehr, der auch das Bundesamt für Wehrtechnik und Beschaffung unterstellt ist. Der Bundesverteidigungsminister hat im Frieden die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte (Art. 65 a GG). Ihm ist der Generalinspekteur der Bundeswehr als ranghöchster Soldat mit dem Führungsstab der Streitkräfte unterstellt.
 
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend widmet sich der Familienpolitik (insbesondere dem Ausgleich der wirtschaftlichen Belastungen kinderreicher Familien, der Ehe- und Familienberatung, dem Ehe- und Familienrecht), der Altenpolitik (Hilfen für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Behinderte), Frauenfragen, dem Zivildienst sowie der Jugendpolitik (insbesondere Jugendbildung und Jugendschutz, zentrale gesetzliche Materie der Kinder- und Jugendpolitik ist das Sozialgesetzbuch VIII, Kinder- und Jugendhilfe).
 
Dem Bundesministerium für Gesundheit ist die Zuständigkeit für Gesundheit, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Biomedizin, Humangenetik übertragen. Nachgeordnet sind ihm u. a. das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, das Robert-Koch-Institut (Bundesinstitut im Bereich der öffentlichen Gesundheit zur Erkennung, Verhütung und Bekämpfung gefährlicher Krankheiten).
 
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen ist zuständig für das Eisenbahnwesen, den Straßen-, Schifffahrts- und Luftverkehr, den Straßen- und Wasserbau, den Wetterdienst sowie für Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, für Landeskunde, Wohnungsbauförderung und Wohnungsrecht sowie die Wohnungsfürsorge für die Bediensteten des Bundes. Ihm sind zahlreiche Bundesämter nachgeordnet.
 
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung ist zuständig für die Bildungsplanung und die Reform des Bildungswesens, besonders die Ausbildungsförderung, die Weiterbildung sowie die Hochschulpolitik. Es koordiniert die Tätigkeit des Bundes auf dem Gebiet der Forschung und fördert die Grundlagenforschung sowie technologisch besonders wichtige Bereiche (z. B. Rohstoff- und Energietechnik, Biotechnologie).
 
Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ist mit Fragen des Umweltschutzes (besonders Wasserwirtschaft, Abfallwirtschaft, Luftreinhaltung, Lärmbekämpfung, Verhütung der Meeresverschmutzung), der Sicherheit kerntechnischer Anlagen und des Strahlenschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege befasst; ihm untersteht das Umweltbundesamt.
 
Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nimmt die Aufgaben des Bundes auf dem Gebiet der Entwicklungspolitik und Entwicklungshilfe wahr. Die dem Bund gehörende Deutsche Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit GmbH (GTZ) wirkt bei der Durchführung der Projekte mit.
 
 Österreich
 
In Österreich werden gemäß Art. 77 Bundes-Verfassungsgesetz in Verbindung mit dem Bundesministeriengesetz die Zahl der Bundesministerien, ihr Wirkungskreis und ihre Einrichtung gesetzlich bestimmt. Nach dem Bundesministeriengesetz 1986 bestehen (2001) 12 Bundesministerien:
 
Das Bundeskanzleramt (Regierungspolitik, Verfassungs- und Verwaltungsfragen, Dienstrecht); das Bundesministerium für auswärtige Angelegenheiten; das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Schulwesen, Wissenschaften, Lebenswissenschaften, Hochschulen, Museen, Denkmalschutz); das Bundesministerium für Finanzen; das Bundesministerium für Inneres (Sicherheitswesen, Staatsbürgerschaft, Personenstandswesen, Zivildienst); das Bundesministerium für Justiz; das Bundesministerium für Landesverteidigung; das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft; das Bundesministerium für öffentliche Leistung und Sport; das Bundesministerium für soziale Sicherheit und Generationen (Sozialpolitik, Sozialversicherung, Familienpolitik, Jugendwohlfahrt, Seniorenpolitik, Gesundheitswesen); das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (Verkehrspolitik, Post, Bundesbahnen, verstaatlichte Unternehmen, Schwerpunktsetzung in nationalen Forschungsprogrammen); das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (Gewerbe und Industrie, Bergbau, Preisregelung, Energiewesen, Hoch-, Straßen- und Wasserbau, Arbeitslosenversicherung, Arbeitsrecht, Arbeitsmarkt).
 
 Schweiz
 
In der Schweiz entsprechen den Bundesministerien die Departemente.

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Bụn|des|mi|nis|te|ri|um, das: oberste, für einen bestimmten Geschäftsbereich des Bundesstaats zuständige Verwaltungsbehörde in der Bundesrepublik Deutschland u. in Österreich.


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Bundesministerium n -s, ..ri¦en

федеральное министерство (ФРГ, Австрия)



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федеральное министерство (ФРГ, Австрия)


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