DECKUNGSGESCHÄFT
Deckungsgeschäft: übersetzung
Dẹ|ckungs|ge|schäft 〈n. 11〉 Börsengeschäft, bei dem man sich in Spekulation auf Kursdifferenzen nachträgl. Waren bzw. Wertpapiere beschafft, die man schon anderweitig angeboten od. verkauft hat
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Dẹ|ckungs|ge|schäft, das (Kaufmannsspr.): 1. Deckungskauf. 2. Erwerb von Wertpapieren, Devisen u. a. zwischen Abschluss u. Erfüllung des Kaufvertrages durch den Verkäufer.