BRANDSCHAU
Brandschau,
regelmäßige behördliche Kontrolle zur Ermittlung und Überprüfung brandgefährdeter Bauwerke und baulicher Zustände. Diese »Feuerbeschau« findet nach landesrechtlicher VO für alle Gebäude (außer Ein- und Zweifamilienhäuser) statt, besonders für Räumlichkeiten mit starkem Publikumsverkehr.
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Brạnd|schau, die: regelmäßige behördliche Überprüfung der Feuersicherheit von [öffentlichen] Gebäuden; Feuerschau.