DUPLIK
Duplik: übersetzung
Du|plik 〈f. 20〉 Antwort, Gegenantwort auf eine Replik [zu lat. duplicare „verdoppeln“]
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Duplik
[französisch] die, -/-en, Zweitantwort, im Zivilprozess die Gegenerklärung des Beklagten auf die Replik des Klägers.
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Du|plik, die; -, -en [älter frz. duplique < lat. duplex (Gen.: duplicis) = doppelt (zusammengelegt), aus: du(o) = zwei und -plex, wohl zu: plaga (< griech. pláx) = Fläche] (Rechtsspr. veraltend): Gegenerklärung des Beklagten auf eine Replik.