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EINGRIFFSREGELUNG

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Eingriffsregelung,
 
naturschutzrechtliche Regelung zur Wahrung der Belange von Natur und Landschaft bei Eingriffen in die Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes und Veränderungen der Flächennutzung sowie Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, insbesondere im Zusammenhang mit Bauleitplanungsverfahren und Baumaßnahmen im Außenbereich von Siedlungen. Grundsätzlich gilt zunächst das Prinzip der Eingriffsvermeidung. Ist ein Eingriff aufgrund überwiegender öffentlicher Belange nicht zu vermeiden, sind die Beeinträchtigungen auszugleichen, ist auch dies ausnahmsweise nicht möglich, so sind Ersatzmaßnahmen vorzusehen (z. B. Biotopneuanlage) oder es werden Ausgleichszahlungen für Zwecke von Naturschutz und Landschaftspflege behördlich festgesetzt. Wesentliche Instrumente der Eingriffsregelung sind z. B. der Landschaftspflegerische Begleitplan und die Grünordnungsplanung (Grünordnung).


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