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BUNDESDATENSCHUTZGESETZ

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Bundesdatenschutzgesetz: übersetzung

BDSG

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Bundesdatenschutzgesetz
 
[Abk. BDSG], ein 1977 erstmals formuliertes und seitdem mehrfach novelliertes Gesetz, dessen Zweck es ist, den »Einzelnen davor zu schützen, dass er durch den Umgang mit seinen personenbezogenen Daten in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird« (Datenschutz). Demnach dürfen personenbezogene Daten nur aufgrund einer Rechtsvorschrift oder mit Einwilligung des Betroffenen erhoben werden. Jeder hat (im Rahmen bestimmter Einschränkungen) das Recht auf Auskunft über seine Daten und kann verlangen, dass fehlerhaft gespeicherte Daten gelöscht, Daten unklarer Herkunft gesperrt und unzulässig gespeicherte Daten gelöscht werden. Ferner kann Schadensersatz beansprucht werden.


T: 66