echte Not,
Recht: Gründe, die ein säumiges oder passives Verhalten entschuldigen, das sonst für den Untätigen nachteilige Folgen hätte; im Verfahrensrecht führen sie zur Nachholbarkeit versäumter Prozesshandlungen, im Zivilrecht rechtfertigt echte Not die Nichterfüllung von Rechtspflichten.