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BUNDESAMT FÜR DIE ANERKENNUNG AUSLÄNDISCHER FLÜCHTLINGE

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Bundesamt für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge,
 
Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministers des Innern; 1965 errichtet, Sitz: Nürnberg; zuständig insbesondere für die Bearbeitung und die Entscheidung über Asylanträge von Flüchtlingen (Asylrecht).


T: 25