BOOTSMANN
Bootsmann: übersetzung
Boots|mann 〈m.; -(e)s, -leu|te〉
1. 〈Handelsmarine〉 Gehilfe des wachhabenden Offiziers
2. 〈Kriegsmarine〉 Feldwebel
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Boots|mann, der <Pl. …leute>:
1. (auf Handelsschiffen) dem Wachoffizier zugeordneter Matrose.
2. (Militär)
a) niedrigster Dienstgrad in der Rangordnung der Unteroffiziere mit Portepee (bei der Marine);
b) Träger dieses Dienstgrades.
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Bootsmann,
1) auf Handelsschiffen das für den Decksbereich verantwortliche seemännische Besatzungsmitglied.
2) in der deutschen Marine unterster Dienstgrad der Dienstgradgruppe »Unteroffiziere mit Portepee«; die weiteren Ränge in dieser Dienstgradgruppe sind Oberbootsmann, Hauptbootsmann, Stabsbootsmann und Oberstabsbootsmann; dem Bootsmann entspricht bei Heer und Luftwaffe der Feldwebel.
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Boots|mann, der <Pl....leute>: 1. auf Handelsschiffen ein dem Wachoffizier zugeordneter Matrose. 2. bei der Bundesmarine ein dem Feldwebel entsprechender Dienstgrad.