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EUROPÄISCHE UNION: VON DER EG ZUR EU

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Europäische Union: Von der EG zur EU
 
Der Prozess der europäischen Integration hat durch den 1991 geschlossenen Vertrag von Maastricht über die Europäische Union, der 1993 nach der Ratifizierung in allen Mitgliedstaaten in Kraft getreten ist, ein neues Stadium erreicht. Nach dem Vertrag von Maastricht soll die Europäische Gemeinschaft zu einer politischen Union und der Binnenmarkt zu einer Wirtschafts- und Währungsunion werden. Schritte zur politischen Union sind eine Unionsbürgerschaft, die Freizügigkeit im Unionsgebiet und Teilnahme an Kommunal- und Europawahlen am Wohnsitz gewährleistet, sowie die Verstärkung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments. So bedarf die Ernennung von Mitgliedern der EG-Kommission seiner Zustimmung, es hat verstärkte Mitwirkungsrechte bei der Gesetzgebung und kann Untersuchungsausschüsse zur Klärung bestimmter Sachverhalte einsetzen.Ferner wurden eine gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik und eine Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik, vor allem auf den Gebieten Asyl- und Einwanderungspolitik, Drogenpolitik und Bekämpfung der internationalen Kriminalität und des Terrorismus, vereinbart, doch hat dies bis 1996 nur ansatzweise Gestalt angenommen. Ein präziser Fahrplan wurde für die Wirtschafts- und Währungsunion festgelegt. Sie tritt spätestens 1999 für die Länder in Kraft, die folgende Voraussetzungen erfüllen: Die jährliche Neuverschuldung darf 3 %, die Gesamtverschuldung 60 % des Bruttoinlandsprodukts nicht überschreiten. Die Inflationsrate darf höchsten 1,5 % und die langfristigen Zinsen dürfen höchstens 2 % über dem Durchschnitt der drei preisstabilsten EU-Länder liegen. Der Wechselkurs der Währung muss in den letzten zwei Jahren stabil geblieben sein. Weitere Voraussetzungen sind eine einheitliche Tarif-, Sozial- und Steuerpolitik. Außerdem sollen die Zentralbanken der Mitgliedsländer bis Ende 1996 - wie bisher schon die Deutsche Bundesbank - von Weisungen der Regierungen unabhängig sein. Eine Europäische Zentralbank mit Sitz in Frankfurt am Main soll 1997 gegründet werden. Der Name der künftigen einheitlichen Währung ist Euro. Die EU hat seit dem 1995 erfolgten Beitritt von Finnland, Österreich und Schweden 15 Mitgliedsländer. Über die Assoziierungsverträge mit über 60 Staaten der Dritten Welt und einigen europäischen Ländern (siehe auch Europäische Gemeinschaften) hinaus sind Assoziierungsabkommen mit den meisten europäischen Mitgliedsländern des 1991 aufgelösen Rates für gegenseitige Wirtschaftshilfe (RGW, auch COMECON) und den drei baltischen Staaten geschlossen worden.


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