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DEUTSCHSOWJETISCHER VERTRAG ÜBER GUTE NACHBARSCHAFT, PARTNERSCHAFT UND ZUSAMMENARBEIT

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Deutsch-Sowjetischer Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit,
 
Deutsch-Sowjetischer Nachbarschaftsvertrag, erster internationaler Vertrag des vereinigten Deutschlands, unterzeichnet am 9. 11. 1990, diente der Aussöhnung zwischen Deutschland und den Völkern der Sowjetunion.Die Vertragspartner bekräftigten ihre »souveräne Gleichheit und ihre territoriale Integrität und Unabhängigkeit«. Sie betonten, dass sie keine Gebietsansprüche »gegen irgend jemanden« haben (Anerkennung der Abtretung des seit 1945 unter »sowjetischer Verwaltung« gestellten nördlichen Ostpreußen). Die Grenzen aller Staaten in Europa wurden als unverletzlich bezeichnet. Unter Bezugnahme auf die Schlussakte der KSZE betonten beide Vertragspartner, dass sie sich der Androhung und Anwendung von Gewalt enthalten. Beide Länder vereinbarten gegenseitige »regelmäßige Konsultationen«. Das Vertragswerk trat am 5. 7. 1991 in Kraft. Im Hinblick auf Russland gilt der Vertrag weiter (Staatenkontinuität).


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