FAHRUNTÜCHTIG
fahruntüchtig: übersetzung
fahr|un|tüch|tig 〈Adj.〉 nicht mehr fahrtüchtig
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fahr|un|tüch|tig <Adj.>:
1. ↑ Fahruntüchtigkeit (1) aufweisend, sie betreffend, davon zeugend:
-e Personen.
2. aufgrund technischer Mängel einwandfreies Fahren nicht mehr gewährleistend.
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fahr|un|tüch|tig <Adj.>: 1. ↑Fahruntüchtigkeit (1) aufweisend, sie betreffend, davon zeugend: Bundesärztekammer gegen Meldepflicht bei -en Personen (MM 16. 8. 79, 12); Warnung vor gefährlichem Restalkohol. Er macht f. (NNN 24. 3. 87, 5). 2. aufgrund technischer Mängel einwandfreies Fahren nicht mehr gewährleistend: Die Feuerwehr Wadgassen musste ... ausrücken, um ein -es und unbeleuchtetes Unfallfahrzeug abzusichern (Saarbr. Zeitung 28. 12. 79, 20).