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EINKAUFSGEMEINSCHAFT

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Einkaufsgemeinschaft: übersetzung

Einkaufsgemeinschaft,
 
Einkaufsverband, v. a. im Einzelhandel verbreiteter horizontaler Zusammenschluss von Betrieben zum Zweck des gemeinsamen und damit kostengünstigeren Wareneinkaufs, häufig in der Rechtsform der Genossenschaft, aber auch der AG, der GmbH oder der GmbH & Co KG. Einkaufsgemeinschaften sind in der Regel Selbsthilfeorganisationen des Facheinzelhandels zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Großbetriebsformen.Neben Fremdgeschäften, v. a. als Zentralregulierungs- (Bezahlung der Mitgliederrechungen durch die Einkaufsgemeinschaft) und Delkrederegeschäfte (Übernahme von Ausfallbürgschaften), betreiben Einkaufsgemeinschaften oft auch Eigengeschäfte (als Lager- oder Streckengeschäft). Darüber hinaus übernehmen sie zunehmend Service- und Absatzförderungsaufgaben, z. B. Rechnungswesen, Marktforschung, Erschließung neuer Märkte, Anwendung neuer Informations- und Kommunikationssysteme, Beratungs- und Weiterbildungsprogramme. Nach § 1 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sind Einkaufsgemeinschaften vom Kartellverbot freigestellt, sofern sie keinen Bezugszwang für die beteiligten Unternehmen begründen, den Wettbewerb auf dem jeweiligen Markt nicht wesentlich beeinträchtigen und dazu dienen, die Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen zu verbessern. Bei grenzüberschreitender Kooperation gelten die kartellrechtlichen Vorschriften gemäß §§ 85 und 86 EG-Vertrag.


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