BEITRAGSRÜCKERSTATTUNG
Beitragsrückerstattung: übersetzung
Bei|trags|rück|er|stat|tung, die (Versicherungsw.):
unter bestimmten Voraussetzungen erfolgende Rückzahlung von Beiträgen.
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Bei|trags|rück|er|stat|tung, die (Versicherungsw.): unter bestimmten Voraussetzungen erfolgende Rückzahlung von Beiträgen: garantierte B. bei schadenfreiem Verlauf.