BERUFSUNFÄHIGKEIT
Berufsunfähigkeit: übersetzung
Be|rufs|un|fä|hig|keit 〈f. 20; unz.〉 das Berufsunfähigsein
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Be|rufs|un|fä|hig|keit, die:
das Berufsunfähigsein.
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Berufsunfähigkeit,
die durch Krankheit oder andere Gebrechen hervorgerufene Unmöglichkeit, den bisherigen Beruf auszuüben. In der Rentenversicherung wurden die Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit (Berufsunfähigkeits- und Erwerbsunfähigkeitsrente) bei Rentenbeginn ab 2001 durch eine zweistufige Rente wegen Erwerbsminderung ersetzt. Berufsunfähigkeit begründet jedoch für Versicherte, die am 1. 1. 2001 das 40. Lebensjahr bereits vollendet hatten, bei Erfüllung der Wartezeit auch in Zukunft einen Anspruch auf Teilrente wegen Berufsunfähigkeit (Vertrauensschutzregelung).
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Be|rufs|un|fä|hig|keit, die: das Berufsunfähigsein.