ÜBERBINDEN
überbinden: übersetzung
über|bịn|den <st. V.; hat (schweiz.):
[eine Verpflichtung] auferlegen:
jmdm. Pflichten ü.;
die Kosten des Verfahrens wurden den Klägern überbunden.
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über|bin|den <st. V.; hat (Musik): gebunden spielen: diese Töne müssen übergebunden werden.
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über|bịn|den <st. V.; hat (schweiz.): [eine Verpflichtung] auferlegen: jmdm. eine Aufgabe, Pflichten ü.; die Kosten des Verfahrens wurden den Klägern überbunden; ... drängt es sich auf, noch mehr das Risiko von Baukostenüberschreitungen einem Generalunternehmer zu ü. (NZZ 4. 4. 84, 29); Dass ihnen obendrein militärische Schnüffelei überbunden ist, erscheint auch der Bundesanwaltschaft „naheliegend“ (Weltwoche 26. 7. 84, 21).