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BEGLAUBIGUNG

найдено в "Universal-Lexicon"
Beglaubigung: übersetzung

Beurkundung; Akkreditierung; Attest; Urkunde; Zeugnis; Bescheinigung

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Be|glau|bi|gung 〈f. 20das Beglaubigen ● die \Beglaubigung eines Botschafters, eines Gesandten

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Be|glau|bi|gung, die; -, -en:
1. das Beglaubigen; das Beglaubigtwerden.
2. Bescheinigung, mit der etw. ↑ beglaubigt (1) wird.

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Beglaubigung,
 
1) Diplomatie: die Bevollmächtigung eines Missionschefs durch sein Staatsoberhaupt (Akkreditierung). Der Entsendestaat kann nach einer Notifikation an die beteiligten Empfangsstaaten die Beglaubigung eines Missionschefs für mehrere Staaten vornehmen, sofern nicht einer der Empfangsstaaten ausdrücklich Einspruch erhebt.Mehrere Staaten können dieselbe Person bei einem anderen Staat als Missionschef beglaubigen.
 
 2) Recht: die Bescheinigung, dass eine Unterschrift von einer bestimmten Person herrührt (Identitätsnachweis) oder eine Abschrift mit der Urschrift übereinstimmt (beglaubigte Abschrift). Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar oder einer anderen landesrechtlich zuständigen Stelle mittels Beglaubigungsvermerk beglaubigt werden. Die öffentliche Beglaubigung kann durch die notarielle Beurkundung der gesamten Erklärung ersetzt werden (§ 129 BGB). Die amtliche Beglaubigung durch Verwaltungsbehörden (z. B. Gemeindebehörden) genügt den Erfordernissen öffentlicher Beglaubigung nicht; sie ist im Verwaltungsverfahren oder für sonstige Zwecke, für die öffentliche Beglaubigung nicht vorgeschrieben ist, zulässig. Daneben kennt das Prozessrecht im Rahmen der Zustellung von Schriftstücken die Beglaubigung durch Gerichtsvollzieher und Rechtsanwälte (§ 170 ZPO). Beurkundung.
 
In Österreich sind für Beglaubigungen von Urkunden neben den Notaren auch die Bezirksgerichte zuständig (§§ 281 ff. Außerstreitgesetz). In der Schweiz bestimmen die Kantone die zur Beglaubigung zuständige Behörde.

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Be|glau|bi|gung, die; -, -en: das Beglaubigen.


найдено в "Большом немецко-русском и русско-немецком словаре"
f =, -en
1) удостоверение, скрепление подписью (какого-л. документа); юр. засвидетельствование (подписи, копии)
öffentliche Beglaubigung — засвидетельствование нотариусом ( судом ) подписи ( копии )
zur Beglaubigung der Richtigkeit unterzeichnet von... — правильность копии заверяю подписью; с подлинным верно...
2) аккредитование (посла)
einem Botschafter die Beglaubigung erteilen — аккредитовать посла


найдено в "Большом немецко-русском словаре"


Beglaubigung f =, -en

1. удостоверение, засвидетельствование, скрепление подписью (какого-л. документа)

2. аккредитование (посла)

einem Botschafter die Beglaubigung erteilen — аккредитовать посла



найдено в "Kleines deutsch-lateinisches Handworterbuch"
Beglaubigung: übersetzung

Beglaubigung, confirmatio. probatio (das Beglaubigen). – fides. auctoritas (Glaubwürdigkeit). – Beglaubigungsschreiben, litterae publicae, im Zshg. gew. bl. litterae. – testimonium publicum als Zeugnis von seiten des Staats).



найдено в "Deutsch-Englisch Worterbuch gesetz"
Beglaubigung: translation

Beglaubigung f attestation, certification, verification; legalization


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