ÄUßER…
äußer…: übersetzung
äu|ßer… <Adj.> [mhd. ūʒer, ahd. ūʒaro, zu ↑ 1außer; Umlaut nach dem Superlativ ↑ äußerst]:
a) sich außen befindend:
die äußere Schicht ablösen;
es ist nur eine äußere Verletzung;
b) von außen kommend:
ein äußerer Anlass;
c) von außen wahrnehmbar, unmittelbar in Erscheinung tretend:
der äußere Rahmen;
die äußere Ähnlichkeit täuscht;
d) ↑ auswärtig (2):
die äußeren Angelegenheiten;
<subst.:> der Minister des Äußeren.