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DEUTSCHE FARBEN

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deutsche Farben,
 
die Nationalfarben des Deutschen Reiches (1870/71-1945; Schwarzweißrot), der ihm nachfolgenden Staaten (DDR, Bundesrepublik Deutschland) sowie des vereinigten Deutschlands (seit 1990; Schwarzrotgold); wichtigstes der Staats- (Reichs-) beziehungsweise Nationalsymbole der Deutschen.
 
Das Heilige Römische Reich (bis 1806) konnte keine Nationalfarben entwickeln, da die Voraussetzung der Staatseinheit fehlte. Als kaiserliche Farben galten (seit den Staufern, 12. Jahrhundert; Reichsadler) Schwarzgold, die mit der Kaiserwürde in Österreich bis 1918 weiter bestanden. Schon seit der Zeit Karls des Großen war Rot ein Symbol der Herrschaft über Leben und Tod; seit dem 14. Jahrhundert erscheint der Reichsadler mit rot tingierten Fängen und Schnabel. Die Geschichte der (heutigen) deutschen Farben ist als deren allgemeines nationalliberales Symbol aufs Engste mit der Geschichte der deutschen Einigung, ihrer Krisen und Höhepunkte verknüpft.
 
Entstehung:
 
Durch T.Körner war die schwarze Uniform der Lützower Jäger volkstümlich geworden, die aus (schwarz) umgefärbten, mit roten Vorstößen und goldenen Knöpfen besetzten Zivilröcken bestand. Nach den Befreiungskriegen (1813-15) trugen die Burschenschaften, in denen sich v. a. in Jena viele Lützower befanden, ihre Waffenröcke als Bundeskleidung weiter; daraus entstanden ihre Bundesfarben, Rot und Schwarz mit Gold durchwirkt, ebenso ihre Fahne. Entgegen der verbreiteten Tendenz, die preußischen Farben Marschall Blüchers (Schwarzweiß) zu wählen, setzte die Jenaische Burschenschaft beim Wartburgfest am 18. 10. 1817 ihre eigene Tracht und Farbe durch. Hier wirkte auch die irrige Ansicht, Schwarzrotgold seien (nach dem Reichsadler) die Farben des Heiligen Römischen Reiches gewesen. Nach den Karlsbader Beschlüssen (1819) wurde daraus durch das »Farbenlied« - »Wir hatten gebauet ein stattliches Haus« - von August Daniel von Binzer (* 1793, ✝ 1868) die Reihenfolge schwarzrotgold; beim Hambacher Fest (27. 5. 1832 zweifelte niemand mehr daran, dass dies die deutschen Farben seien. Der Bundestag des Deutschen Bundes (1815-66) in Frankfurt am Main verbot am 5. 7. 1832 das Tragen aller Kokarden in anderen als den Farben der Bundesstaaten, erklärte aber am 9. 3. 1848 die schwarzrotgoldenen Farben als das (angebliche) alte Reichspanier zu Bundesfarben; die Frankfurter Nationalversammlung beschloss sogar ein Flaggengesetz (13. 11. 1848). Die Begeisterung verebbte, mit der besonders im März und Sommer 1848 alle Truppen der Bundesfürsten und Freien Städte die schwarzrotgoldene Kokarde angelegt hatten; am 15. 8. 1852 wurde diese vom Deutschen Bund - obwohl formell bis 1866 gültig - wieder abgelegt, doch lebte die »Trikolore« (»Dreifarb«) im Volksbewusstsein als deutsche Farben weiter.
 
Der Norddeutsche Bund (1867-70/71) wurde durch eine neue, aus den Farben Preußens (Schwarzweiß) sowie Brandenburgs und der Hansestädte (Weiß und Rot) abgeleitete Trikolore Schwarzweißrot versinnbildlicht (Art. 5 der Bundesverfassung vom 25. 6. 1867), die im Deutsch-Französischen Krieg 1870-71 auf das neu gegründete Deutsche Reich übertragen wurde. Diese »Reichsfarben« wurden 1892 zur Nationalflagge erklärt und 1897 als zweite Kokarde von den Truppen aller Bundeskontingente angelegt. Im Ersten Weltkrieg (1914-18) erlangten sie weitgehende Anerkennung im deutschen Volk. In Österreich-Ungarn (1867-1918) betrachteten die Deutschen weiter Schwarzrotgold als deutsche Farben.
 
Weimarer Republik:
 
Noch im November 1918 wurde Schwarzrotgold zum Symbol der Republik. Die Weimarer Nationalversammlung fand sich nach heftigem Flaggenstreit am 18. 2. 1919 zu einem politisch folgenschweren Kompromiss zugunsten der Gegner der Republik bereit: Die Reichs- und Nationalfarben der Republik sollten Schwarzrotgold sein (am 3. 7. 1919 proklamiert), die Handels- und Kriegsflagge aber Schwarzweißrot mit den Reichsfarben als Gösch in der Oberecke (1. 1. 1922-12. 3. 1933; Flaggenfrage).
 
Der Nationalsozialismus verwendete die schwarzweißrote Flagge 1933-35, danach wurden Schwarzweißrot nur noch als Reichsfarben (für Kokarden, Schlagbäume, Schilderhäuser u. a.) verwendet; die Hakenkreuzflagge (Parteifahne) wurde 1935 zur alleinigen Nationalflagge.
 
Nach 1945
 
zeigten verschiedene Behörden schwarzrotgoldene Farben (z. B. die Kokarden der Polizei), die als Symbol deutscher Staatlichkeit vom Alliierten Kontrollrat am 14. 6. 1945 wieder verboten wurden. Auf deutsche Schiffen diente die Signalflagge C (Stander) bis 1950 als Flaggenersatz. Die Liberal-Demokratische Partei Deutschlands (LDPD) in der SBZ führte längere Zeit Schwarzrotgold, bis der Deutsche Volksrat am 18. 5. 1948/30. 5. 1949 diese Farben als die »alten deutschen Farben« bezeichnete und sie für eine künftige »deutsche demokratische Republik« als Nationalfarben annahm; von da an waren sie auch in der späteren DDR (1949-90) in Geltung und wurden in deren Staatsflagge, ab 1. 10. 1959 mit dem Staatswappen der DDR (Hammer-Zirkel-Ährenkranz; Verfassungsrang erst ab 1968), geführt. Im Vorfeld der Gründung der BRD nahm der Parlamentarische Rat am 8. 5. 1949 die deutschen Farben für die Bundesflagge an (§ 22 GG; verkündet am 23. 5. 1949). Mit dem Beitritt der DDR zum GG der Bundesrepublik Deutschland gemäß damaligem Art. 23 (3. 10. 1990) erhielten auch die Staatssymbole der Bundesrepublik Deutschland in den »neuen« Ländern Geltung; die deutschen Farben wurden damit nun im eigentlichen Sinn deutsche Nationalfarben. - Die Länder Rheinland-Pfalz und Niedersachsen (sowie das bis 1952 bestehende Land Württemberg-Baden), außerdem das Saarland (1957), wählten die deutschen Farben auch zu Landesfarben.
 
Literatur:
 
V. Valentin u. O. Neubecker: Die D. F. (1929);
 P. Wentzcke: Die D. F. Ihre Entwicklung u. Deutung sowie ihre Stellung in der dt. Gesch. (Neuausg. 1955);
 H. Hattenhauer: Gesch. der dt. Nationalsymbole (21990);
 B. Guben: Schwarz, Rot u. Gold. Biogr. einer Fahne (1991);
 
Einigkeit u. Recht u. Freiheit. Die nat. Symbole der Deutschen, bearb. v. E. Kuhn (1991).


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