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ABSPERRKLAUSEL

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Absperrklausel: übersetzung

Absperrklausel,
 
Organisationsklausel, tarifvertragliche Vereinbarung, die den Arbeitgeber verpflichtet, nur organisierte Arbeitnehmer (allgemeine Absperrklausel) oder nur der tarifschließenden Gewerkschaft angehörige Arbeitnehmer (beschränkte Absperrklausel) zu beschäftigen. Beide Klauseln sind nach der Rechtsprechung nichtig, da sie gegen Art. 9 Absatz 3 GG (negative Koalitionsfreiheit) verstoßen. Entsprechende Begriffe im angloamerikanischen Bereich sind Closed shop und Union shop.


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