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ANGEVINISCHES REICH UNTER HEINRICH II.

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Angevinisches Reich unter Heinrich II.
 
Im März 1152 ließ der französische König Ludwig VII. die Ehe mit seiner Gemahlin Eleonora, Herzogin von Aquitanien, wegen angeblich zu naher Verwandtschaft für nichtig erklären; eher wohl war der zu frömmelnder Askese neigende König seiner lebenslustigen Gattin überdrüssig geworden. Es kam außerdem hinzu, dass aus der Ehe bisher zwar zwei Töchter, nicht aber der ersehnte männliche Thronerbe, der allein den Fortbestand der kapetingischen Dynastie sichern konnte, hervorgegangen war. Diese »Ehescheidung« sollte für das französische und englische Königtum schwerwiegende politische Folgen haben, denn bereits zwei Monate später heiratete Eleonora den jungen Heinrich, Herzog der Normandie und Grafen von Anjou, dessen Familie einen Ginsterzweig als Helmzier führte und daher Plantagenet (lateinisch »planta genista«, »Ginsterbusch«) genannt wurde. Mit dieser Heirat fügte Heinrich seinem schon beträchtlichen Territorialbesitz, der auch die Lehnshoheit über die Bretagne einschloss, noch das weiträumige, den gesamten Südwesten Frankreichs umfassende Herzogtum Aquitanien hinzu, sodass nun der gesamte Westen Frankreichs von der Normandie bis zu den Pyrenäen von ihm kontrolliert werden konnte.
 
1154 erbte Heinrich auch die englische Königskrone, und der im Wesentlichen auf die Krondomäne in der Ile de France beschränkte französische König musste nun machtpolitisch gesehen geradezu wie ein Zwerg wirken.Dennoch bot dieses von Heinrich II. begründete Angevinische Reich der französischen Krone Angriffspunkte, da Heinrich hinsichtlich seiner Gebiete in Frankreich als Vasall des französischen Königs seiner Lehnsherrschaft unterworfen war.
 
Wenn es Heinrich auch gelang, durch bahnbrechende Verwaltungs- und Rechtsreformen seine Position in England zu festigen und zugleich durch den Erwerb der unmittelbaren Herrschaft über die Bretagne auch die Präsenz Englands auf dem Kontinent zu stärken, war das Angevinische Reich dennoch auf Dauer gegen das aufstrebende französische Königtum nicht zu halten. Der Auflösungsprozess setzte bereits gegen Ende der Regierungszeit Heinrichs II. ein und verstärkte sich unter dessen Nachfolgern, sodass England im Frieden von Paris (1259) auf die Normandie, die Grafschaft Anjou mit Maine und der Touraine sowie auf die Grafschaft Poitou verzichten musste und als Restbestand des angevinischen Besitzes lediglich die Gascogne im Südwesten Frankreichs behaupten konnte.


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