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FAHNLEHEN

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Fahnlehen,
 
im mittelalterlichen Heiligen Römischen Reich Bezeichnung für ein besonders qualifiziertes Lehnsobjekt, dessen Investitur u. a. durch die Überreichung einer Fahne vollzogen wurde. Trotz der in einigen Rechtsbüchern überlieferten besonderen Bedeutung der Fahnlehen ist nach dem heutigen Forschungsstand die Unterscheidung zwischen Normallehen und Fahnlehen nicht genau zu treffen. Gesicherte Erkenntnis scheint, dass die Fahne ursprünglich militärische und gerichtsherrliche Befugnisse, später dann allgemeine vom König abgeleitete Herrschaftsrechte symbolisierte und dass Fahnlehen in jedem Fall mit besonderer Herrschaftsgewalt verbunden waren.
 
Literatur:
 
K.-F. Krieger: Die Lehnshoheit der dt. Könige im Spät-MA. (1979).


T: 27