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AUSBÜRGERUNG

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Ausbürgerung: übersetzung

Aus|bür|ge|rung 〈f. 20Entzug der Staatsbürgerschaft; Sy Denaturalisation

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Aus|bür|ge|rung, die; -, -en:
das Ausbürgern; das Ausgebürgertwerden.

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Ausbürgerung,
 
Expatriation, im engeren Sinn die gegen den Willen des Betroffenen erfolgte Entziehung der Staatsangehörigkeit, die nach den Rechtsordnungen der einzelnen Staaten als individuelle und kollektive Ausbürgerung zulässig sein kann.
 
Unter Rückbesinnung auf die Erfahrungen während der nationalsozialistischen Herrschaft in Deutschland (1933-45) verbietet das GG (Art.16 Absatz 1 Satz 1) die Ausbürgerung. Auf Antrag des Betroffenen ist jedoch die Entlassung aus der deutschen Staatsangehörigkeit möglich (ausgenommen bei aktiven Beamten und ähnlichen Personengruppen). - Dagegen konnte nach § 13 Staatsbürgerschaftsgesetz der DDR Bürgern, die ihren Wohnsitz oder Aufenthalt außerhalb der DDR hatten (die DDR ohne Genehmigung verlassen hatten), die Staatsbürgerschaft wegen »grober Verletzung der staatsbürgerlichen Pflichten« aberkannt werden. - Das Staatsbürgerschaftsgesetz Österreichs sieht die Ausbürgerung desjenigen vor, der in ausländischen Militärdienst oder überhaupt in den Dienst eines fremden Staates tritt und dadurch Interessen und Ansehen der Republik erheblich schädigt. - Nach dem Recht der Schweiz kann das Schweizer Bürgerrecht bei mehrfacher Staatsangehörigkeit entzogen werden, wenn das Verhalten des Bürgers den Interessen oder dem Ansehen der Schweiz erheblich nachteilig ist.

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Aus|bür|ge|rung, die; -, -en: das Ausbürgern.


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Ausbürgerung: translation

Ausbürgerung f expatriation; deprivation of citizenship


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Ausbürgerung f =, -en

лишение гражданства



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f =, -en
лишение гражданства, экспатриация


T: 28