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EHRE

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Ehre: übersetzung

Ehrung; Anerkennung

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Eh|re ['e:rə], die; -, -n:
1. <ohne Plural> persönliche Würde, äußeres Ansehen:
die Ehre eines Menschen, einer Familie; seine Ehre wahren, verlieren; jmds., seine Ehre retten; jmdn. in seiner Ehre kränken; sich in seiner Ehre verletzt fühlen; jmdm. Ehre machen (Anlass geben, jmdn. besonders zu achten).
Syn.: Ansehen, Würde.
Zus.: Berufsehre, Familienehre, Soldatenehre, Standesehre.
2. Zeichen oder Bezeigung der Achtung, Wertschätzung:
jmdn. mit Ehren überhäufen.
Syn.: Achtung, Auszeichnung, Gunst, Lob, Ruhm.

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Eh|re 〈f. 19
1.Achtung, Anerkennung
2. Ruf, Ansehen
3. innerer Wert, Sittlichkeit, Ehrgefühl
4. Auszeichnung
5. Ehrung
6. 〈Rel.〉 Ruhm, Lobpreisung
7. Unbescholtenheit
● auf dem Felde der \Ehre fallen 〈poet.; veraltet〉 auf dem Schlachtfeld sterben; zur größeren \Ehre Gottes ● jmdm. die \Ehre abschneiden ihn verleumden; einer Sache alle \Ehre antun sie ehrenvoll behandeln; das bringt ihm keine \Ehre; seine \Ehre dareinsetzen, die Prüfung gut zu bestehen sich ehrgeizig alle Mühe dafür geben; er wollte damit \Ehre einlegen Anerkennung, Erfolg erhalten; mit dieser Arbeit kannst du keine \Ehre einlegen; jmdm. \Ehre erweisen; jmdm. die letzte \Ehre erweisen ihn zu Grabe geleiten; wir geben uns die \Ehre, sie zu ... einzuladen wir erlauben uns; Gott die \Ehre geben Gott anbeten; um der Wahrheit die \Ehre zu geben, muss ich gestehen, dass ... um ehrlich zu sein; \Ehre, wem \Ehre gebührt (Höflichkeitsfloskel); keine \Ehre im Leibe haben; ich habe die \Ehre, zu ... ich erlaube mir; mit wem habe ich die \Ehre? (steife Höflichkeitsfloskel) mit wem spreche ich?; habe die \Ehre! (als Gruß); jmdm. \Ehre machen Anerkennung einbringen; das Werk macht seinem Meister \Ehre; mit dieser Angelegenheit machst du dir wenig \Ehre; sein: es ist mit eine besondere \Ehre; \Ehre sei Gott in der Höhe!; was verschafft mir die \Ehre (Ihres Besuches)? ● das ist aller \Ehren wert es ist sehr anständig, lobenswertauf \Ehre und Gewissen, auf \Ehre und Seligkeit 〈umg.〉 wirklich u. wahrhaftig; auf seine \Ehre achten, bedacht sein, halten; bei meiner \Ehre! (Beteuerung); es ist eine große \Ehre für mich!; etwas in \Ehren halten treu, sorglich bewahren; jmds. Andenken in \Ehren halten treu, sorglich bewahren; in, mit allen \Ehren bestehen rühmlich, mit Auszeichnung bestehen (Prüfung); jmdn. mit militär. \Ehren empfangen; jmdn. um seine \Ehre bringen jmdn. verleumden, in schlechten Ruf bringen; ein Mann von \Ehre; eine Sache zu \Ehren bringen ihr zu Ansehen verhelfen; jmdn. wieder zu \Ehren bringen sein Ansehen wiederherstellen; er wird es zu hohen \Ehren bringen Ruhm u. Ansehen gewinnen; ich rechne es mir zur \Ehre an, dass ... ich fühle mich geehrt, ausgezeichnet [<ahd. era „Gnade, Gabe, Ehre“, got. aistan „sich vor jmdm. scheuen, ihn achten“; zu idg. *ais- „ehrfürchtig sein, verehren“]

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Eh|re , die; -, -n [mhd. ēre, ahd. ēra, urspr. = Ehrfurcht, Verehrung]:
1.
a) <Pl. nur in festen präpositionalen Verbindungen> Ansehen aufgrund offenbaren od. vorausgesetzten (bes. sittlichen) Wertes; Wertschätzung durch andere Menschen:
die E. einer Familie;
seine E. wahren, verlieren;
diese Tat macht ihr [alle] E. (fördert ihr Ansehen);
er macht seinen Eltern E.;
(geh.:) in -n ergraut sein;
etw. in -n halten (achtungsvoll behandeln, bewahren);
sein Wort in -n (was er gesagt hat, soll keine Abwertung erfahren, soll nicht herabgewürdigt werden), aber ich wäre nicht so sicher;
etw. nur um der E. willen (nicht eines Vorteils wegen) tun;
jmdm. zu -n ein Fest veranstalten;
zu akademischen -n kommen;
zu ihrer E. (um ihr gerecht zu werden) muss ich das sagen;
Ü jmdm. die E. abschneiden (jmdn. verleumden);
Spr E. verloren, alles verloren;
[ich] hab/habe die E.! (südd., österr.; Grußformel);
auf E.! (Beteuerungsformel);
auf E. und Gewissen (die unbedingte Wahrheit verlangend od. bekräftigend: etw. auf E. und Gewissen beteuern);
bei meiner E.! (veraltend; Beteuerungsformel);
etw. in [allen] -n sagen, tun (etw. ohne hässliche Nebengedanken sagen, tun);
b) Zeichen od. Bezeigung der Wertschätzung:
jmdm., einer Sache [zu viel] E. antun;
jmdm. militärische -n erweisen;
etw. zur E. Gottes tun;
sich etw. zur E. anrechnen;
in Höflichkeitsformeln: es war mir eine [große] E.;
ich hatte schon die E., Sie kennenzulernen;
mit wem habe ich die E.? (wie ist Ihr Name?);
was verschafft mir die E. [Ihres Besuches]?;
wir geben uns die E. (erlauben, beehren uns), die Geburt unseres Sohnes anzuzeigen;
R E., wem E. gebührt!;
jmdm. die letzte E. erweisen (geh.; an jmds. Bestattung teilnehmen);
mit jmdm., etw. E. einlegen (mit jmdm., etw. großen Eindruck machen, sich damit besonders hervortun; oft negiert als Kritik): damit ist keine E. einzulegen);
der Wahrheit die E. geben (die Wahrheit bekennen: um der Wahrheit die E. zu geben …);
aller -n wert sein (Lob, Anerkennung verdienen);
mit -n (ehrenvoll).
2. <o. Pl.> Gefühl für die eigene Ehre (1 a):
meine E. verbietet mir, sie zu hintergehen;
das geht mir gegen die E.;
sie ist eine Frau von E.;
er setzt seine E. darein (geh.; setzt sich mit seiner ganzen Person dafür ein), diesen Plan zu unterstützen;
keine E. im Leib[e] haben (kein Ehrgefühl besitzen);
jmdn. bei seiner E. packen (erfolgreich an jmds. Ehrgefühl appellieren).
3. (veraltet) Jungfräulichkeit eines jungen Mädchens:
sie hat die E. verloren;
einem Mädchen die E. rauben (es deflorieren).
4. <o. Pl.> (Golf) Berechtigung, den ersten Schlag auf einem Abschlag (1 c) zu machen.

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I
Ehre,
 
im mitmenschlichen Zusammenleben durch Worte und Handlungen bekundete Achtung gegenüber einer Person; das Angesehensein aufgrund einer geschätzten Tugend (guter Ruf). Ehre bekundet die gute Meinung, den »Wert, den wir uns gegenseitig beimessen« (T. Hobbes), und bestimmt die Möglichkeiten (Freiheit) einer Person, in der Gemeinschaft zu handeln. Das Angewiesensein des Einzelnen auf eine soziale Umwelt, wobei die Anerkennung seiner Person durch die anderen die Entwicklung seines Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls ermöglicht, lässt ihn besonders nach Ehre streben. Dabei können sich die die Ehre begründenden Qualitäten auf die Tüchtigkeit beziehen (besondere Kenntnisse, Fertigkeiten, Einsatz für die Gemeinschaft), meistens sind sie aber abhängig von gesellschaftlichen Normen (Besitz, Herkunft, Alter). Ehre gilt daher häufig nicht so sehr dem persönlichen Wert eines Menschen als vielmehr seiner Stellung in der Gesellschaft. Mit Ehre können bestimmte Gewohnheiten und Rechte verbunden sein (z. B. Ehrengaben, Ernennung zum Ehrenbürger). Eine Form der Ehre ist die auf das eigene Handeln und die eigenen Einstellungen bezogene Selbstachtung, die von äußerer Anerkennung unabhängig ist (innere sittliche Würde, Verantwortung).
 
Recht:
 
Die Ehre ist das Maß an Achtung, das jedem unbescholtenen Menschen zukommt. Sie ist Ausfluss der in Art. 1 GG garantierten Unantastbarkeit der Menschenwürde und strafrechtlich (Beleidigung) sowie zivilrechtlich geschützt; so besteht bei schuldhafter Verletzung der Ehre als einem absoluten Recht ein Anspruch auf Schadensersatz. Besonders bedeutsam sind Unterlassungsansprüche bei Ehrverletzungen durch Publikationsorgane; diese setzen nicht voraus, dass die Verfasser bestimmte abträgliche Behauptungen aufstellen wollten, entscheidend ist vielmehr, ob durch die Art der Berichterstattung (objektiv) ein Zustand rechtswidriger Ehrenkränkung geschaffen worden ist (so die Rechtsprechung).
II
Ehre,
 
Ida, Schauspielerin, Regisseurin und Theaterleiterin, * Prerau 9. 7. 1900, ✝ Hamburg 16. 2. 1989; wirkte bis 1933 als Schauspielerin, u. a. in Berlin (seit 1930); 1933-45 Berufsverbot; gründete 1945 die Hamburger Kammerspiele, die sie seitdem leitete. Nach dem 2. Weltkrieg spielte sie u. a. die Titelrolle in B. Brechts »Mutter Courage«.

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Eh|re, die; -, -n [mhd. ēre, ahd. ēra, urspr. = Ehrfurcht, Verehrung]: 1. a) <Pl. nur in festen präpositionalen Verbindungen> Ansehen aufgrund offenbaren od. vorausgesetzten (bes. sittlichen) Wertes; Wertschätzung durch andere Menschen: die E. einer Familie; seine E. wahren, verlieren; Ich habe immer so innig gewünscht, es zu etwas zu bringen im Leben und ein bisschen E. einzulegen (Th. Mann, Buddenbrooks 376); diese Tat macht ihr [alle] E. (fördert ihr Ansehen); er macht seinen Eltern, seiner Vaterstadt E. (weil er tüchtig ist); (geh.:) in -n ergraut sein; etw. in -n halten (achtungsvoll behandeln, bewahren); sein Wort in -n (was er gesagt hat, soll keine Abwertung erfahren, soll nicht herabgewürdigt werden), aber ...; Anders in der demokratischen Welt von heute, in der es nicht um E., sondern um Erfolg geht (Dönhoff, Ära 39); etw. nur um der E. willen (nicht eines Vorteils wegen) tun; Zuerst wollte ich Rabbi werden wegen der E. (Kemelman [Übers.], Mittwoch 158); jmdm. zu -n ein Fest veranstalten; Frauen kommen deutlich seltener zu akademischen -n als Männer (Tages-Anzeiger 5. 11. 91, 4); zu ihrer E. (um ihr gerecht zu werden) muss ich sagen, dass ...; Spr E. verloren, alles verloren; Ü jmdm. die E. abschneiden (jmdn. verleumden); *[ich] hab/habe die E.! (südd., österr.; Grußformel); auf E.! (Beteuerungsformel): Kannst du mir etwas Geld geben? Du bekommst es wieder, auf E.! (Eppendorfer, St. Pauli 223); auf E. und Gewissen (die unbedingte Wahrheit verlangend od. bekräftigend): jmdn. auf E. und Gewissen fragen; etw. auf E. und Gewissen beteuern; bei meiner E.! (Beteuerungsformel); etw. in [allen] -n sagen, tun (etw. ohne hässliche Nebengedanken sagen, tun); b) Zeichen od. Bezeigung der Wertschätzung: jmdm., einer Sache [zu viel] E. antun; jmdm. militärische -n erweisen; etw. zur E. Gottes tun; sich etw. zur E. anrechnen; in Höflichkeitsformeln: es war mir eine [große] E.; ich hatte schon die E., Sie kennen zu lernen; mit wem habe ich die E.? (wie ist Ihr Name?); was verschafft mir die E. [Ihres Besuches]?; wir geben uns die E. (erlauben, beehren uns), Ihnen mitzuteilen, dass ...; R E., wem E. gebührt!; *jmdm. die letzte E. erweisen (geh.; an jmds. Bestattung teilnehmen); mit jmdm., etw. [keine] E. einlegen (mit jmdm., etw. [keinen] großen Eindruck machen, sich damit [nicht] besonders hervortun; oft negiert als Kritik): brave, ordentliche Männer, mit denen aber weiter keine E. einzulegen war (Niekisch, Leben 105); der Wahrheit die E. geben (es vorziehen, die Wahrheit zu bekennen): um der Wahrheit die E. zu geben ... (um die Wahrheit zu sagen ...); etw. ist aller -n wert (etw. verdient Lob, Anerkennung); mit -n (ehrenvoll). 2. <o. Pl.> Gefühl für die eigene ↑Ehre (1 a): meine E. verbietet mir, ihn zu hintergehen; das geht mir gegen die E.; sie ist eine Frau von E.; (geh.:) er setzt seine E. darein (setzt sich mit seiner ganzen Person dafür ein, bemüht sich sehr darum), diesen Plan zu unterstützen; *keine E. im Leib[e] haben (kein Ehrgefühl besitzen); jmdn. bei seiner E. packen (erfolgreich an jmds. Ehrgefühl appellieren). 3. (veraltet) Jungfräulichkeit eines jungen Mädchens: sie hat die E. verloren; einem Mädchen die E. rauben (es deflorieren). 4. <o. Pl.> (Golf): Berechtigung, den ersten Schlag auf einem ↑Abschlag (1 c) zu machen: die Partei, die ein Loch gewonnen hat, hat auf dem nächsten Abschlag die E.


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