Значение слова "ADHOCPUBLIZITÄT" найдено в 1 источнике

ADHOCPUBLIZITÄT

найдено в "Universal-Lexicon"
Ad-hoc-Publizität: übersetzung

Ad-học-Pu|bli|zi|tät auch: Ad-học-Pub|li|zi|tät 〈f. 20; unz.; Börse〉 Verpflichtung von Aktiengesellschaften, Informationen, die eine Änderung des Börsenkurses verursachen könnten (z. B. Übernahmeangebote, Abweichungen vom wirtschaftlichen Gesamtergebnis einer Aktiengesellschaft), unverzüglich bekanntzumachen

* * *

Ad-học-Publizität,
 
Verpflichtung eines Emittenten von zum Handel an einer inländischen Börse zugelassenen Wertpapieren, alle Tatsachen unverzüglich zu veröffentlichen, die in seinem Tätigkeitsbereich eingetreten und nicht öffentlich bekannt sind, sofern sie wegen Auswirkungen auf die Vermögens- und Finanzlage oder auf den allgemeinen Geschäftsverlauf des Emittenten geeignet sind, den Kurs des zugelassenen Wertpapiers erheblich zu beeinflussen, oder wenn bei zugelassenen Schuldverschreibungen die Gefahr besteht, dass der Emittent seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommen kann (§ 15 Wertpapierhandelsgesetz in der Fassung vom 9.9. 1998). Die Veröffentlichung ist nach vorheriger Information der Geschäftsführungen der entsprechenden Börsen und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht in einem überregionalen Börsenpflichtblatt oder über ein elektronisch betriebenes, allgemein zugängliches Informationssystem vorzunehmen.
 
Die Publizitätspflicht dient der Transparenz des Finanzmarktgeschehens und der Bekämpfung des Missbrauchs von Insiderinformationen.


T: 27