EFFEKTENGESCHÄFT
Effektengeschäft: übersetzung
Ef|fẹk|ten|ge|schäft, das (Bankw.):
An- u. Verkauf, Verwahrung u. Verwaltung von ↑ Effekten (1) sowie Ausgabe von fremden ↑ Effekten (1) durch ein Kreditinstitut.
* * *
Ef|fẹk|ten|ge|schäft, das: An- u. Verkauf, Verwahrung u. Verwaltung von ↑Effekten (1) sowie Ausgabe von fremden ↑Effekten (1) durch ein Kreditinstitut.