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EXEMT

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ex|ẹmt 〈Adj.; geh.〉 von bestimmten Lasten od. Pflichten befreit [<lat. exemptum „weggenommen, freigemacht“]

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ex|ẹmt <Adj.> [zu lat. exemptum, 2. Part. von: eximere, eximieren]:
1. (Rechtsspr.) von einer gesetzlichen Pflicht, einer Verbindlichkeit befreit.
2. (von Klöstern u. anderen kirchlichen Einrichtungen) aus dem normalen kirchlichen Verband ausgegliedert u. einem höheren od. besonders eingesetzten Geistlichen unterstellt.

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exẹmt,
 
1) von einer gesetzlichen Pflicht, Verbindlichkeit befreit; 2) aus dem normalen kirchlichen Verband ausgegliedert (z. B. Klöster).

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exẹmt <Adj.> [zu lat. exemptum, 2. Part. von: eximere, ↑eximieren]: 1. (Rechtsspr.) von einer gesetzlichen Pflicht, einer Verbindlichkeit befreit. 2. (von Klöstern u. anderen kirchlichen Einrichtungen) aus dem normalen kirchlichen Verband ausgegliedert u. einem höheren od. besonders eingesetzten Geistlichen unterstellt.


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