ÄQUIPOLLENZ
Äqui|pol|lẹnz 〈f. 20; unz.; Philos.〉 gleiche Bedeutung bei verschiedener Formulierung [→ äquipollent]
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Äquipollẹnz
[zu lateinisch aequipolens »gleich viel geltend«] die, -, Logik: die Gleichgeltung von (äquipollenten) Begriffen und Urteilen mit gleichem Umfang (Inhalt) bei verschiedener Formulierung.