AUTODAFÉ
Autodafé: übersetzung
Au|to|da|fé 〈[-fe:] n. 15; Rel.〉
1. öffentliche Zurschaustellung von vermeintlich Glaubensabtrünnigen
2. öffentliches Gericht
3. Ketzerverbrennung
[<span.-port. auto da fé <lat. actus fidei „Akt des Glaubens“]
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Au|to|da|fé [a̮utoda'fe: ], das; -s, -s [port. auto-de-fé, eigtl. = Urteil über den Glauben (für lat. actus fidei)]:
1. (Geschichte) öffentliche Verkündigung des Urteils eines Inquisitionsgerichts u. feierliche Durchführung dieses Urteils (meist Verbrennung von Ketzern).
2. (bildungsspr.) Verbrennung von Büchern u. Schriften.
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Autodafé
[portugiesisch auto-de-fé »Glaubensakt«, aus lateinisch actus fidei] das, -s/-s, in Spanien und Portugal ursprünglich die öffentliche Verkündigung, dann auch die feierliche Vollstreckung eines Inquisitionsurteils (Freispruch oder Todesurteil) nach einem Gottesdienst.Der zum Feuertod Verurteilte wurde der weltlichen Obrigkeit übergeben und in Gegenwart der geistlichen und weltlichen Obrigkeit hingerichtet. Das erste Autodafé soll 1481 in Sevilla, das letzte 1815 in Mexiko abgehalten worden sein. (Inquisition)
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Au|to|da|fé [autoda'fe:], das; -s, -s [port. auto-de-fé, eigtl. = Urteil über den Glauben (für lat. actus fidei)]: 1. (hist.) öffentliche Verkündigung des Urteils eines Inquisitionsgerichts u. feierliche Durchführung dieses Urteils, meist Ketzerverbrennung. 2. (bildungsspr.) Verbrennung von Büchern, Schriften u. Ä.: Don Juan de Zumárraga ... vernichtete in einem gigantischen A. jedes erreichbare Schriftstück (Ceram, Götter 389); „Nur eine Kerze“, sagte sie, „damit Sie meine Briefe verbrennen.“ ... Es gab keine andere Bestimmung für diese Kerze, klein wie sie war für ein solches A. (Domin, Paradies 188).